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Die Diskussion über die sogenannten Share Deals steht schon länger im Raum. Bei diesen Deals fällt nämlich keine Grunderwerbsteuer an, wenn nicht das Grundstück an Personen- und Kapitalgesellschaften übertragen wird, sondern nur die Anteile daran.
Aus diesem Grund wurde nun die Anteils-Schwelle für die Deals von 95% auf 90% gesenkt. Und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht. Von Bedeutung ist dabei, dass mit der neuen Regelung, die am 1.07.2021 in Kraft tritt, in Zukunft auch grundbesitzende Kapitalgesellschaften die Grunderwerbsteuer zahlen sollen. Unter der Voraussetzung, dass ein Gesellschaftswechsel von 90% innerhalb von zehn Jahren erfolgt.
Tipp: Wenn innerhalb einer Gesellschaft ein Grundstück enthalten ist und Anteile übertragen werden sollen, sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater, über steuerliche Konsequenzen aufklären lassen.

Erbschaftsteuer: Kosten für die Steuererklärung und Haushaltsauflösung absetzen

Erben, die für den Verstorbenen eine Steuererklärung abgeben, können die Kosten die bei dem Steuerberater entstehen von der Erbschaftsteuer absetzten lassen. Dasselbe gilt auch für Räumungskosten des Verstorbenen, da diese noch im unmittelbaren…

Die Besten Tipps zur optimalen Gestaltung von Homeoffice und Pendlerpauschale

Durch die neu eingeführte Homeoffice Pauschale, haben Sie die Chance täglich einen Betrag von 5€ anzusetzen, jedoch dürfen Sie den jährlichen Betrag in Höhe von 600€ nicht überschreiten. Sie können die Pauschale nur an den Tagen ansetzen,…

Neustarthilfe: Direktanträge jetzt auch für Personengesellschaften

Seit dem 20. April können auch Personengesellschaften die Neustarthilfe per Direktantrag beantragen. Die Beantragung über einen prüfenden Dritten ist nicht mehr erforderlich. Kapitalgesellschaften sind allerdings weiterhin verpflichtet…

Änderungsanträge der Überbrückungshilfe III seit 28.04.2021 möglich!

Haben Sie bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt und haben Sie hierbei noch nicht von den neuen Verbesserungen profitiert? Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserung der Überbrückungshilfe III können seit dem 28.04.2021…

Ein kleiner Reminder :

Auszahlung des Corona-Bonus ist noch bis 30.06.2021 möglich! Die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen wegen besonderer Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie wird bis Juni 2021 verlängert. Die Befreiung gilt unverändert für Bonuszahlungen…

Wer spart sich den Soli und wer nicht ?

Nun ist es soweit, die Abschaffung des Solis ist für diese Jahr geplant, jedoch können sich nicht alle Steuerzahler gleichzeitig darüber freuen, denn einige müssen diesen weiterhin bezahlen. Die Frage ist betrifft Sie das auch? 1.Nun…