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Die Diskussion über die sogenannten Share Deals steht schon länger im Raum. Bei diesen Deals fällt nämlich keine Grunderwerbsteuer an, wenn nicht das Grundstück an Personen- und Kapitalgesellschaften übertragen wird, sondern nur die Anteile daran.
Aus diesem Grund wurde nun die Anteils-Schwelle für die Deals von 95% auf 90% gesenkt. Und die Behaltensfristen von fünf auf zehn Jahre erhöht. Von Bedeutung ist dabei, dass mit der neuen Regelung, die am 1.07.2021 in Kraft tritt, in Zukunft auch grundbesitzende Kapitalgesellschaften die Grunderwerbsteuer zahlen sollen. Unter der Voraussetzung, dass ein Gesellschaftswechsel von 90% innerhalb von zehn Jahren erfolgt.
Tipp: Wenn innerhalb einer Gesellschaft ein Grundstück enthalten ist und Anteile übertragen werden sollen, sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater, über steuerliche Konsequenzen aufklären lassen.

Neuigkeiten in der Corona-Krise:

Investitionsabzugsbeträge, die in 2017 steuerlich gewinnmindernd gebildet worden sind, dürfen aufgrund der Corona-Krise statt bis 2020 nun bis Ende 2021 aufgelöst werden.

Krisen-Zeit Corona: Neuerungen auf einen Blick

Kinderbonus: Familien erhalten pro Kind einmalig 300 Euro. Dieser soll voraussichtlich in drei Raten ausbezahlt werden du soll jeweils auf die Kindergeld-Zahlung aufgeschlagen werden. Die Auszahlung könnte bereits ab Juli 2020 erfolgen.…

Krisen-Zeit Corona: Ihre Steuervorteile auf einen Blick

Bonuszahlungen bis 1.500 € in 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei! Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber eine steuer- und sozialversicherungsfreie Bonuszahlung i.H.v. 1.500,00 € erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Jahresgrenze,…

AUFGEPASST!: Heute ist Fristende für die Einreichung des Sammelantrags der Agrarförderungen für Landwirte in NRW:

Fristende für die Einreichung des Sammelantrags: Basisprämie und Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Ausgleichszahlung für Gebiete…

NRW-Soforthilfe 2020: Solo-Selbstständige dürfen 2.000 Euro Soforthilfe für Ihren Lebensunterhalt nutzen

Wer als Solo-Selbständiger bereits im März die Corona-Soforthilfe des Landes beantragt hatte, der konnte davon ausgehen, einen Teil des Geldes auch für den Lebensunterhalt verwenden zu können. Denn die Einschränkung, dass das Geld nur…

Wie können Sie Ihr Einkommen verbessern?

Viele Familien erleiden durch die Corona-Krise unvorhergesehene Einkommenseinbußen. Nutzen Sie Grundsicherung und/oder den Notfall-Kinderzuschlag (KiZ), wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht, weil Sie …