Durch die neu eingeführte Homeoffice Pauschale, haben Sie die Chance täglich einen Betrag von 5€ anzusetzen, jedoch dürfen Sie den jährlichen Betrag in Höhe von 600€ nicht überschreiten. Sie können die Pauschale nur an den Tagen ansetzen, an denen Sie Ihrer Tätigkeit ausschließlich innerhalb Ihrer häuslichen Umgebung ausüben. An den Tagen, an denen Sie die Homeoffice Pauschale ansetzten, kommt ein Abzug Ihrer Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht in Betracht.
Unabhängig von der Inanspruchnahme der Homeoffice- Pauschale, können Aufwendungen für eine ÖPNV-Zeitfahrkarte für die Wege zwischen Ihrer Wohnung und der erst Tätigkeit geltend gemacht werden. Dafür müssen Sie jedoch die insgesamt im Kalender ermittelten Entfernungspauschale übersteigen.
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