Auszahlung des Corona-Bonus ist noch bis 30.06.2021 möglich!
Die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen wegen besonderer Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie wird bis Juni 2021 verlängert.
Die Befreiung gilt unverändert für Bonuszahlungen an Mitarbeiter bis zu insgesamt 1.500,00 €.
Des Weiteren wünschen wir Ihnen einen schönen Wochenstart !
Adresse
Steuerkanzlei Barbara Engel
Untere Bohle 51
59581 Warstein
Kontakt
Tel.: 0 29 25 – 525 684
Fax: 0 29 25 – 525 686
info@steuerengel.com
So finden Sie uns
.
