Zusätzlich zu einem Honorar, welche z.B. Freiberufler beziehen, werden Weiterberechnungen aufgestellt. Diese beinhalten weitere Ausgaben, die für den Auftrag angefallen sind und im Zuge der Leistungsvereinbarung zu einer Weiterberechnung vorgesehen sind. Dabei handelt es sich bspw. um Reisekosten oder andere Nebenleistung, die ausgeübt worden sind. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass diese mit der Hauptleistung in Verbindung stehen.
Zusätzlich kann eine Kopie der getätigten Ausgaben beigelegt werden, da das Original in der eigenen Buchhaltung verbleiben sollte. Im Zuge der Weiterberechnung die der Kunde erhält, werden die Ausgaben in der eigenen Buchhaltung neutralisiert, da diese nun der Kunde zu tragen hat. Damit hat man das eigene Honorar um die weiterberechneten Ausgaben erhöht